- Wir bitten Sie, alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail an folgende Adresse zu senden: consulado_chamb@mrecic.gov.ar
- Nachdem wir überprüft haben, dass alle Unterlagen korrekt sind, bieten wir Ihnen einen Termin für das Beratungsgespräch und die Übergabe der Originalunterlagen an.
- Informationen für Studenten- und Freiwilligendienstvisum: https://cancilleria.gob.ar/es/servicios/servicios-para-extranjeros/visas
- Nicht in spanischer Sprache verfasste Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übertragen werden.
- Antragformular ausgefüllt in einfacher Ausfertigung. Antragsteller unterschreibt den Antrag im Generalkonsulat;
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- Kopie des RENURE-Zertifikats (ausgestellt von der argentinischen Institution, die einlädt);
- Precarga Electrónica de Datos (ausgestellt von der argentinischen Institution, die einlädt);
- Einladungsschreiben oder internationales Abkommen.
- Studienprogramm
- 1 Passfoto: Frontalansicht ohne Brille, in Farbe vor weißem Hintergrund, 4x4 cm;
- Gültiger Reispass mit mindestens sechs (6) Monaten Gültigkeit zum Zeitpunkt der Einreise und mit zwei (2) gegenüberliegenden freien Seiten für die Eintragung des Visums.
- Gebursturkunde mit Apostille (nur minderjährig): Original-Auszug aus dem Geburtsregister in internationaler Form, der beim örtlichen Standesamt zu beantragen ist. Hierbei handelt es sich um die internationale Geburtsurkunde, welche in mehreren Sprachen ausgestellt wird, damit später in Argentinien keine Übersetzung veranlasst werden muss. Siehe Hinweise unten zu Beglaubigungen mit Apostille.
- Polizeiliches Führungszeugnis mit Apostille: Für Antragsteller/Innen mit vollendetem 16. Lebensjahr, bei denen die beantragte Aufenthaltsdauer länger als sech (6) Monate beträgt (am Tag der Visumserteilung) nicht älter als zwölf (12) Wochen alt. Das Führungszeugnis muss außerdem beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen) mit einer “Apostille” versehen und von einem Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
- Reiseerlaubnis: Für die Einreise nach Argentinien ist nur für Kinder unter 13 Jahren eine Reisegenehmigung erforderlich, wenn sie nicht in Begleitung ihrer Eltern reisen (https://www.argentina.gob.ar/servicio/ingresar-al-pais-con-un-menor-de-edad). Um Argentinien zu verlassen, benötigen minderjährige Ausländer keine Reisegenehmigung, es sei denn, sie haben sich weniger als ein Jahr in Argentinien aufgehalten (https://www.argentina.gob.ar/justicia/derechofacil/leysimple/salida-de-m...).
- 13 Jahre alt oder jünger: Übertragung der elterlichen Fürsorge an eine oder mehrere Personen, die während des Aufenthaltes in Argentinien für Unterkunft, Verpflegung, Ausbildung und Wohlergehen des minderjährigen Schülers verantwortlich sind. Das Dokument ist von den Eltern oder erziehungsberechtigten Person des minderjährigen Schülers zu unterzeichnen. Die Unterschrift wird in Gegenwart des Argentinischen Generalkonsuls in Hamburg geleistet und beglaubigt. Folgenden Daten werden für die Übertragung der elterlichen Fürsorge benötigt:
- Vorname und Familienname der Person/en,
- argentinische/r Personalausweisnummer/n,
- vollständige Adresse in Argentinien,
- Personalausweise der Eltern oder der erziehungsberechtigten Person,
- Im gegenen Fall Scheidungsurteil sowie aktuelle Bescheinigung vom Jugendamt oder vom zuständigen Familiengericht über das Sorgerecht mitbringen. WICHTIG: Zum Zeitpunkt der Visa-Berabeitung muss diese Bescheinigung (mit Apostille) ein aktuelles Datum trage.
- Über 13 Jahre: Übertragung der elterlichen Fürsorge ist nur erforderlich, wenn der Aufenthalt länger als 6 Monate dauert.
- Kostenübernahmeerklärung der Eltern über sämtliche anfallenden Kosten zur Bestreitung des Aufenthaltes des Antragstellers in Argentinien. Dieses Dokument wird im Generalkonsulat ausgestellt und wird von den Eltern am Tage der Visavergabe unterschrieben.
Die internationalen Auszüge sind von der für Sie zuständigen Regierungsstelle mit einer APOSTILLE (Internationale Beglaubigung) versehen zu lassen.
Zuständige Regierungsstellen:
- HAMBURG: Behörde für Inneres, Amsinckstrasse 34, 20097 Hamburg, Tel. 040 42839-4195 (Herr Voß).
- NIEDERSACHSEN: zuständige Polizeidirektion (Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Braunschweig, Göttingen u. Osnabrück).
- SCHLESWIG-HOLSTEIN: Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Postfach 11 33, 24100 Kiel, Tel.: 04 31 5 962864.
- BREMEN: Senator für Inneres, Contrescarpe 22 / 24, 28203 Bremen, Tel.: 0421 361 9011 od. -9025
- MECKLENBURG-Vorpommern: Ministerium für Inneres und Sport, Alexandrinenstrasse 1, 19055 Schwerin, Tel.: 0385 588 2233, -2234 oder -2235.
Terminvereinbarung bitte per Email: consulado_chamb@mrecic.gov.ar
- Für die Beantragung ist das persönliche Erscheinen notwendig.
- Minderjährige müssen von beiden Elternteilen (Fürsorgeberechtigten) begleitet sein.
- Alle oben genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- Die Zahlung folgender Gebühren ist im Generalkonsulat mit EC-Karte zu leisten:
- Visumsgebühr: EUR 150,00,
- Reiseerlaubnis: EUR 50,00,
- Übertragung der Fürsorge: EUR 60,00 (pro beglaubigte Unterschrift).
- Am Ende erfolgt ein Gespräch mit dem verantwortlichen Konsul.
Die Visumserteilung nimmt mindestens drei (2) Stunden in Anspruch. Sie sollten deshalb ausreichend Zeit mitbringen. Die Vorlage aller Dokumente bedeutet nicht automatisch, dass das Visum erteilt wird. Das Konsulat kann weitere Dokumente als die oben aufgeführten verlangen.