Neue Regeln für internationale Studierende und Freiwillige ab August 2023.
Disposición 2802/2023
https://www.argentina.gob.ar/normativa/nacional/disposici%C3%B3n-2802-2023-388622/texto
Die argentinische Austauschorganisation muss zunächst bei der Ausländerbehörde in Argentinien (Migraciones) eine Einreisegenehmigung für die Teilnahme am Austausch beantragen. Die Ausländerbehörde legt fest, welches Konsulat für die Erteilung des Visums zuständig ist und sendet an dieses Konsulat eine Mitteilung über die Genehmigung. Der Eingang dieser Mitteilung beim Konsulat ist eine Grundvoraussetzung für die Erteilung des Visums.
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Nicht in spanischer Sprache verfasste Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer aus dem Wirkungsbereich des Generalkonsulats der Republik Argentinien in Hamburg ins Spanische übertragen werden. Bei Urkunden aus dem Ausland bitte unbedingt rechtzeitig vorher mit dem Generalkonsulat Kontakt aufnehmen. Zusätzlich zu den aufgezählten Unterlagen kann das Generalkonsulat nach Sachlage weitere Anforderungen stellen. Die Erfüllung der genannten Voraussetzungen garantiert die Erteilung des Visums nicht, da diese ein ausschließliches Recht des argentinischen Staates ist. |
Dieser Wegweiser gilt für Schüler, die an einem offiziellen Austauschprogramm teilnehmen, z.B. bei einem der folgende Austauschinstitute:
AFS / CAMPS / CAP / EUROVACANCES und EXPERIMENT (EDUQUALITY ARGENTINA) / GLS / ICXCHANGE / INTERNATIONAL-EXPERIENCE / INTO / KAPLAN / KOLUMBUS SPRACHREISEN / KULTUR LIFE / MAP / OPEN DOOR INTERNATIONAN / PARTNERSHIP INTERNATIONAL / ROTARY CLUB / STEP IN / STS / TASTE / TRAVELWORKS / XPLOR / YOUTH FOR UNDERSTANDING |
Es wird empfohlen, die Unterlagen vor dem Termin zur Visaerteilung als Kopie (ORIGINALE NICHT über Postweg) entweder über den Postweg, per E-Mail an chamb@mrecic.gov.ar zu senden, um die Möglichkeit auszuschließen, dass am Tage der Visumserteilung die Unterlagen nicht in der Form vorliegen, die den Einwanderungsvorschriften entspricht.
- Antragformular ausgefüllt in einfacher Ausfertigung. Antragsteller unterschreibt den Antrag im Generalkonsulat;
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- Kopie des RENURE-Zertifikats (ausgestellt von der argentinischen Institution, die einlädt);
- Precarga Electrónica de Datos (ausgestellt von der argentinischen Institution, die einlädt);
- Beglaubigtes Einladungsschreiben oder internationales Abkommen. Das Einladungsschreiben kann von einem argentinischen Notar erstellt und per Post an das Konsulat geschickt werden, oder es kann online über die Plattform „Trámites a Distancia“ erfolgen: https://tramitesadistancia.gob.ar/#/inicio .In diesem Fall ist es wichtig, dass die argentinische Institution in die Online-Datei den Eintrag „Constancia de Apoderamiento“ aufnimmt. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt.
- Studienprogramm
- Zwei (2) Passfotos: Frontalansicht ohne Brille, in Farbe vor weißem Hintergrund, 4x4 cm;
- Gültiger Reispass mit mindestens zwölf (6) Monaten Gültigkeit zum Zeitpunkt der Einreise und mit zwei (2) gegenüberliegenden freien Seiten für die Eintragung des Visums.
- Gebursturkunde: Original-Auszug aus dem Geburtsregister in internationaler Form, der beim örtlichen Standesamt zu beantragen ist. Hierbei handelt es sich um die internationale Geburtsurkunde, welche in mehreren Sprachen ausgestellt wird, damit später in Argentinien keine Übersetzung veranlasst werden muss. Siehe Hinweise unten zu Beglaubigungen mit Apostille.
- Polizeiliches Führungszeugnis: Für Antragsteller/Innen mit vollendetem 16. Lebensjahr, bei denen die beantragte Aufenthaltsdauer länger als sech (6) Monate beträgt (am Tag der Visumserteilung nicht älter als acht (12) Wochen alt. Das Führungszeugnis muss außerdem beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen) mit einer “Apostille” versehen und von einem im Wirkungsbereich des Argentinischen Generalkonsulates-Hamburg vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
- Reiseerlaubnis: Minderjährige benötigen eine schriftliche Genehmigung beider Elternteile oder der erziehungsberechtigten Person/en. Für die Ausstellung einer solchen Reiseerlaubnis ("venia de viaje") verlangt das Argentinische Generalkonsulat folgende Unterlagen:
- Personalausweise der Eltern oder der erziehungsberechtigten Person,
- Im gegeben Fall Scheidungsurteil sowie aktuelle Bescheinigung vom Jugendamt oder vom zuständigen Familiengericht über das Sorgerecht mitbringen. WICHTIG: Zum Zeitpunkt der Visa-Berabeitung muss diese Bescheinigung ein aktuelles Datum tragen,
- Adresse der Familie, bei welcher die Antragstellerin/der Antragsteller für die Zeitdauer des Aufenthaltes in Argentinien wohnen wird;
- 13 Jahre alt oder jünger: Übertragung der elterlichen Fürsorge an eine oder mehrere Personen, die während des Aufenthaltes in Argentinien für Unterkunft, Verpflegung, Ausbildung und Wohlergehen des minderjährigen Schülers verantwortlich sind. Das Dokument ist von den Eltern oder erziehungsberechtigten Person des minderjährigen Schülers zu unterzeichnen. Die Unterschrift wird in Gegenwart des Argentinischen Generalkonsuls in Hamburg geleistet und beglaubigt. Folgenden Daten werden für die Übertragung der elterlichen Fürsorge benötigt:
- Vorname und Familienname der Person/en,
- argentinische/r Personalausweisnummer/n,
- vollständige Adresse in Argentinien,
- Personalausweise der Eltern oder der erziehungsberechtigten Person,
- Im gegenen Fall Scheidungsurteil sowie aktuelle Bescheinigung vom Jugendamt oder vom zuständigen Familiengericht über das Sorgerecht mitbringen. WICHTIG: Zum Zeitpunkt der Visa-Berabeitung muss diese Bescheinigung ein aktuelles Datum tragen.
- Kostenübernahmeerklärung der Eltern über sämtliche anfallenden Kosten zur Bestreitung des Aufenthaltes des Antragstellers in Argentinien. Dieses Dokument wird im Generalkonsulat ausgestellt und wird von den Eltern am Tage der Visavergabe unterschrieben.
Die internationalen Auszüge sind von der für Sie zuständigen Regierungsstelle mit einer APOSTILLE (Internationale Beglaubigung) versehen zu lassen.
Zuständige Regierungsstellen:
- HAMBURG: Behörde für Inneres, Amsinckstrasse 34, 20097 Hamburg, Tel. 040 42839-4195 (Herr Voß).
- NIEDERSACHSEN: zuständige Polizeidirektion (Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Braunschweig, Göttingen u. Osnabrück).
- SCHLESWIG-HOLSTEIN: Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Postfach 11 33, 24100 Kiel, Tel.: 04 31 5 962864.
- BREMEN: Senator für Inneres, Contrescarpe 22 / 24, 28203 Bremen, Tel.: 0421 361 9011 od. -9025
- MECKLENBURG-Vorpommern: Ministerium für Inneres und Sport, Alexandrinenstrasse 1, 19055 Schwerin, Tel.: 0385 588 2233, -2234 oder -2235.
Terminvereinbarung bitte per Telefon: 0049 40 4418460
- Für die Beantragung ist das persönliche Erscheinen notwendig.
- Minderjährige müssen von beiden Elternteilen (Fürsorgeberechtigten) begleitet sein.
- Alle oben genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- Die Zahlung folgender Gebühren ist im Generalkonsulat mit EC-Karte zu leisten:
- Visumsgebühr: EUR 150,00,
- Reiseerlaubnis: EUR 50,00,
- Übertragung der Fürsorge: EUR 60,00 (pro beglaubigte Unterschrift).
- Am Ende erfolgt ein Gespräch mit dem verantwortlichen Konsularbeamten.
Die Visumserteilung nimmt mindestens drei (3) Stunden in Anspruch. Sie sollten deshalb ausreichend Zeit mitbringen.