Deutsche Staatsbürger, die im Rahmen des Memorandums zwischen Argentinien und Deutschland über ein Ferienarbeitsaufenthaltsprogramm ( Memorandum auf Spanisch und Deutsch) eine Einreise nach Argentinien beantragen, müssen vorher das entsprechende Visum erlangen.
Es ist zu beachten, dass die Teilnehmer bei Erteilung des Working Holiday Visums eine Aufenthaltsdauer von insgesamt zwölf (12) Monaten haben, die nicht verlängert werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine mehrfache Ein- und Ausreise sowie eine Erwerbstätigkeit von bis zu sechs (6) Monaten erlaubt, da der Hauptzweck der Reise ein Urlaubsaufenthalt ist. Die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungskursen ist ebenfalls für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten zulässig.
An diesem Programm dürfen junge Erwachsene teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und eines gültigen deutschen Reisepasses;
- Sie sind 18 bis 30 Jahre alt;
- Sie haben zuvor nicht an dem Working Holiday Programm teilgenommen;
- Begleitpersonen sind nicht eingeschlossen. Diese müssen über einen eigenen Aufenthaltstitel verfügen.
Zur Einreichung beim Generalkonsulat im Original.
Es wird empfohlen, die Unterlagen vor dem Termin zur Visaerteilung als Kopie (ORIGINALE NICHT über Postweg) entweder über den Postweg, per E-Mail an chamb@mrecic.gov.ar oder als Fax (040 4105103) zu senden, um die Möglichkeit auszuschließen, dass am Tage der Visumserteilung die Unterlagen nicht in der Form vorliegen, die den Einwanderungsvorschriften entspricht.
- Gültiger Reisepass mit mindestens zwölf (12) Monaten Gültigkeit zum Zeitpunkt der Einreise und mit zwei (2) gegenüberliegenden freien Seiten für die Eintragung des Visums;
- Ein (1) Antragsformular ausgefüllt in einfacher Ausfertigung. Antragsteller unterschreibt den Antrag im Generalkonsulat;
(
FORMULAR) (
ERKLÄRUNGEN ZUM FORMULAR AUF DEUTSCH);
- Zwei (2) aktuelle Passfotos: Frontalansicht ohne Brille, in Farbe vor weißem Hintergrund, 4x4 cm;
- Polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt von der entsprechenden deutschen Behörde, ohne Eintragungen in den letzten drei Jahren - nicht älter als 8 Wochen - mit Apostille (*);
- Eidesstaatliche Erklärung über das nicht Vorhandensein von Vorstrafen in anderen Ländern. Diese wird im Generalkonsulat unterschrieben;
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- Rückflugticket nach Deutschland, oder den üblichen Wohnort, oder Nachweis von finanziellen Mitteln, um diesen zu erwerben;
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt für die ersten Monate des Aufenthaltes (mindestens 2500,- Euro). Diese Bedingung kann durch Vorlage von eigenen Konto oder Kreditkartenauszügen (nicht von Dritten!) der letzten drei Monate vor Antragstellung erfüllt werden;
- Nachweis der Kranken- und Unfallversicherung mit Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, inkl. Abdeckung von Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall; gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt;
- Motivationsschreiben, in dem die Gründe für die Teilnahme an dem Programm sowie die geplanten Reise- und Beschäftigungspläne dargelegt werden;
- Sofern vorhanden Arbeitsvertrag, aber nicht verpflichtend;
- Nachweis der Unterkunft (z.B. Hotel- oder Hostelreservierungen oder Einladungsschreiben, etc.).
Vorherige Terminvereinbarung per Telefon: 0049 40 4418460
- Für die Beantragung ist das persönliche Erscheinen notwendig.
- Die oben genannten Dokumente sind im Original und in einfacher Kopie vorzulegen:
- Die Zahlung der Visagebühr von EUR 150,- ist am Tag per EC-Karte zu leisten.
- Am Ende erfolgt ein Gespräch mit dem verantwortlichen Konsularbeamten.
Die Bearbeitungdauer des Antrags beträgt fünfzehn (15) Tage. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, ist es wichtig, dass am Tag der Antragstellung alle Unterlagen vorhanden sind.
W I C H T I G
Zusätzlich zu den aufgezählten Unterlagen kann das Generalkonsulat nach Sachlage weitere Anforderungen stellen. Die Erfüllung der genannten Voraussetzungen garantiert die Erteilung des Visums nicht, da diese ein ausschließliches Recht des argentinischen Staates ist.
Bei Buchung eines Hotels, Hostels, oder Ähnlichem für die ersten drei Monate wird eine Bestätigung über die Buchung und über die bereits erfolgte Zahlung benötigt, bzw. der Nachweis über die finanziellen Mittel, die Unterkunft nach Ankunft bezahlen zu können.
Wenn eine private Unterbringung bei Freunden oder Verwandten vorgesehen ist, dann ist ein Einladungsschreiben vorzulegen. Darin ist anzugeben, dass der Antragsteller in der angegebenen Wohnung im angegebenen Zeitraum unentgeltlich wohnen darf. Das Einladungsschreiben muss von dem Gastgeber unterschrieben werden und von einer Pass- oder Personalausweiskopie begleitet sein.