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WICHTIG - NEUE ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINREISE NACH ARGENTINIEN:

Informationen aktualisiert zum 07.04.2022

ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINREISE IN DIE REPUBLIK ARGENTINIEN

 

  • Aktualisierte Informationen vom 07.04.2022 aufgrund des Inkrafttretens der Verwaltunngsverordnung DA 370/2022

Die Einreise von Personen in das nationale Hoheitsgebiet unterliegt der Einhaltung der geltenden Migrationsvorschriften und der nachstehend aufgeführten Hygienemaßnahmen:

Ausländer ohne ständigen Wohnsitz in Argentinien müssen die folgenden sanitären Vorschriften einhalten:

i. Innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden vor Reiseantritt ist eine eidesstattliche Erklärung über den Impfstatus und die Abwesenheit von COVID-19-Symptomen abzugeben.

https://ddjj.migraciones.gob.ar/app/home.php

ii. Sie müssen im Besitz einer COVID-19-Krankenversicherung sein - eingeschlossen die Deckung der Kosten für Krankenhausaufenthalte, Isolierung und/oder sanitäre Verlegung bei positiven Fällen, Verdachtsfällen oder bei engem Kontakt zu Personen mit Verdacht auf COVID-19.

Personen, die für einen Zeitraum von weniger als vierundzwanzig (24) Stunden auf dem Landweg in das nationale Hoheitsgebiet einreisen, sind von den Anforderungen des vorstehenden Absatzes befreit.

Ebenso sind nicht in Argentinien ansässige Ausländer mit ukrainischer Staatsangehörigkeit oder aus der Ukraine stammende Personen, die aufgrund des dort herrschenden Krieges ausgewandert sind, von der Einhaltung der Maßnahmen befreit. Unbeschadet der vorgesehenen Ausnahme müssen sie, solange sie sich in einer vorübergehenden Migrationssituation befinden, eine (1) COVID-19-Krankenversicherung abschließen, wenn sie über keine andere Form des Krankenversicherungsschutzes verfügen.

Argentinische Staatsbürger sowie Personen mit Wohnsitz in der Republik Argentinien müssen die folgenden sanitären Vorschriften einhalten:

Sie müssen innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden vor Reiseantritt eine eidesstattliche Erklärung über ihren Impfstatus und das Fehlen von COVID-19-Symptomen abgeben.

https://ddjj.migraciones.gob.ar/app/home.php

Personen, die für einen Zeitraum von weniger als vierundzwanzig (24) Stunden auf dem Landweg in das nationale Hoheitsgebiet einreisen, sind von den Anforderungen des vorstehenden Absatzes befreit.

Wird ein positiver Fall oder ein Verdachtsfall von COVID 19 an der Einreisestelle des Landes festgestellt oder gemeldet, wird der Notfallplan dieser Einreisestelle aktiviert.

Personen, die in das nationale Hoheitsgebiet einreisen und nicht geimpft sind oder einen unvollständigen Impfplan haben, wird empfohlen, sich innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Einreise einem COVID-19-Diagnosetest zu unterziehen.

Die Kosten für den oben genannten Test sind von der einreisenden Person zu tragen.

Als vollständiger Impfplan gilt in jedem Fall der von den Gesundheitsbehörden des Landes, in dem geimpft wird, festgelegte Plan.

Personen unter sechs (6) Jahren sind in jedem Fall von der Durchführung des PCR- oder Antigentests bei der Einreise befreit.

Kontrollmaßnahmen:

i. Vor Antritt der Reise in die Republik Argentinien müssen die Betreiber von Beförderungsmitteln (Luft-, Fluss-, Land- und Seeverkehr) für internationale Passagiere ausnahmslos überprüfen, ob der Passagier innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden vor Antritt der Reise eine eidesstattliche Erklärung über seinen Impfstatus und das Fehlen von COVID-19-Symptomen abgegeben hat.

ii. COVID-19 Krankenversicherung - falls zutreffend -. Es liegt in der Verantwortung der einreisenden Personen, zu überprüfen, ob die abgeschlossene Versicherung den Anforderungen und Leistungen der geltenden Vorschriften entspricht.

Die Betreiber von Verkehrsmitteln sind befugt, Personen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, die Beförderung zu verweigern.

Alle zum Zeitpunkt der Einreise vorgelegten und während des Aufenthalts im Land vorgezeigten Unterlagen gelten als eidesstattliche Erklärung. Deren Fälschung oder die Auslassung von Informationen führen zur Einleitung eines entsprechenden Strafverfahrens.

Eine Falschdarstellung oder Unterlassung der genannten Informationen kann weder den Luftfahrt- oder Verkehrsunternehmen noch Dritten angelastet werden.

Ferner wird festgelegt, dass es nicht erforderlich ist, Temperaturkontrollen an den Orten der Einreise in das Land oder bei der Einschiffung in das nationale Hoheitsgebiet durchzuführen, und dass Beschränkungen für die Einreise von Begleitpersonen von Fluggästen in Flughafenterminals festgelegt werden können, wenn die sanitäre Lage dies erfordert.

 

 

 

Updated date: 19/04/2022